Was ist ein Energiepass / Energieausweis für Gebäude ? Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis ? Welche Varianten des Energieausweises gibt es ? Welcher Ausweis für welches Gebäude ? Wie wird ein Energieausweis erstellt ? Wie viel wird ein Energieausweis voraussichtlich kosten ?
Was ist ein Energieausweis / Energiepass für Gebäude?Ein Energieausweis für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch mitei Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass. Beides sind Synonyme. Der Energieausweis wird in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt. Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil nicht für Wohnzwecke oder wohnähnlich genutzt wird. In diesen Fällen ist je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen. Quelle:Deutsche Energie Agentur GmbH (dena)
Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis?Alle Gebäude (Wohn-und Nichtwohngebäude brauchen ab dem 1.Januar bzw. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem Januar 2002. Mit der EnEV 2014 steigen die Anforderungen an die Energieausweise ab dem 1.Mai.2014 deutlich und es wird erstmals ein Bussgeldkatalog eingeführt. Energieausweis - Plicht bei Verkauf und Vermietung
Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen. Alle Energieausweise haben ab Ausstelldatum eine Gültigkeit von 10 Jahren. zur Übersicht
Welche beiden Varianten des Energiepasses gibt es?Variante A ist der bedarfsorientierte Ausweis oder Bedarfsausweis Bei ihm wird der Energiebedarf eines Gebäudes anhand seines Zustands (Baumaterialien, Dämmung, Heizungsanlage, etc.) ermittelt. Bedingt durch den größeren zeitlichen Aufwand liegen die Kosten für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Ausweises höher als bei Variante B - dem verbrauchsorientierten Ausweis oder Verbrauchsausweis. Bei ihm wird die tatsächlich in den Vorjahren verbrauchte Energie zugrunde gelegt. Er sagt mehr über die Heizgewohnheiten der Hausbewohner aus als über die "Energie-Qualität" einer Immobilie.
Welcher Ausweis für welches Gebäude ? Grundsätzlich gilt Wahlfreiheit. Energieausweise können für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen: Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen, mit Bauantrag vor dem 1.11.1977 müssen Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder - verbrauch als Basis des Energieausweises.
Wie wird ein Energieausweis erstellt?Bei Neubauten werden die Planungsdaten für die Erstellung des Energieausweises genutzt. Bedarfsausweis Bei bestehenden Gebäuden werde vor Ort die notwendigen Gebäudedaten (wie z. B. energetische Qualität der Außenbauteile, Wärmebrücken, Zustand der Heizungsanlage) aufgenommen. Daraus wird errechnet, wieviel Energie das Gebäude bei festgelegten Randbedingungen benötigt. Auf dieser Grundlage werden der Energieausweis und falls möglich Modernisierungsempfehlungen ausgearbeitet. Folgende Daten werden benötigt:
Verbrauchsausweis Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der verbrauchten Energiemenge ermittelt. Der Verbrauch muss aus drei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen gemittelt werden. Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Folgende Daten werden benötigt:
Wie viel wird ein Energieausweis voraussichtlich kosten?Der Kabinettsentwurf enthält keinerlei staatliche Vorgaben bezüglich der Kosten von Energieausweisen. Die Kosten für den Energiepass werden durch den Aussteller und den Kunden entsprechend dem Aufwand für das Gebäude festgelegt.
Alle Preisen verstehen sich Brutto (inkl.19%MwSt.) und unverbindlich. Bei fehlenden Grundrissplänen kann eine zusätzliches, kostenpflichtige Aufmaß erforderlich werden. Bei stark gegliederten Bauten ist ein individuelles Angebot erforderlich. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass auf der Basis des von mir angebotenen Gebäude-Energie-Checks sehr kostengünstig zusätzlich ein Energieausweis als Bedarfsausweis erstellt werden kann |